JA zu HarmoS – aus Vernunft

12. September 2010

Seit Wochen kann der Abstimmungkampf über HarmoS im Kanton BL nun verfolgt werden. Dabei wird auf beiden Seiten mit z.T. sonderbaren Argumenten gekämpft: Weder die heulenden Kinder, noch die drohende Bildungsinsel überzeugen wirklich. Bei nüchterner Betrachtung kommt man nämlich zum Schluss: Ob die Mehrheit nun JA oder NEIN stimmt, die in der HarmoS-Vorlage enthaltenen Änderungen der Bildungslandschaft kommen grösstenteils so oder so, je nach Abstimmungsergebnis halt etwas früher oder später.

Artikel 62 der Bundesverfassung ist sehr klar: „Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.“ Da schon eine Mehrheit der Kantone dem HarmoS-Konkordat zugestimmt hat, ist nicht damit zu rechnen, dass der Bund anderslautende Vorschriften erlassen wird. Somit stellt sich für den Kanton BL höchstens die Frage, ob man von Anfang an dabei sein und den Umstellungsprozess aktiv gestalten will, oder ob man die Neuerungen später als die anderen Kantone auf Geheiss des Bundes einführen will. Letzteres ist vermutlich der teurere Weg.

Stimmen wir JA zu HarmoS – die Änderungen kommen so oder so. Und nachdem Basel-Stadt nach einem langen Irrweg nun endlich sein Schulsystem „normalisiert“, sollten diesmal nicht wir Baselbieter einer Angleichung der Nordwestschweizer Schulsysteme im Wege stehen.


Sekundarschulstandorte zum Letzten?

12. Januar 2010

Morgen Mittwoch wird im Landrat die Vorlage zur Festlegung der Sekundarschulkreise und der Sekundarschulstandorte behandelt. Wer sich nochmals detailliert mit der Fragestellung befassen will, findet hier links sowohl zu der Vorlage als auch zum Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission.

Falls der Landrat der vorberatenden Kommission folgt, heisst das für Arlesheim und Münchenstein, dass sie künftig an zwei Schulstandorten eine gemeinsame Sekundarschule mit einer gemeinsamen Schulleitung und einem gemeinsamen Sekundarschulrat führen werden. In Arlesheim ist mehr oder weniger klar, wo die Sekundarschule untergebracht werden wird, Münchenstein befürchtet offenbar, doch kein neues Sekundarschulhaus zu erhalten (siehe BaZ vom 24.01.10 sowie oben verlinkten Kommissionsbericht).

Wer gedacht hat, dass damit das Thema Sekundarschulstandorte erledigt ist, täuscht sich wahrscheinlich: Die obige LR-Vorlage ist für den Kanton erst der Anfang; es folgen weitere Teilprojekte zur Übernahme der in Gemeindebesitz befindlichen Sekundarschulhäuser durch den Kanton. Weiter ist davon auszugehen, dass die Umstellung von 5 Jahren Primarschule und 4 Jahren Sekundarschule auf 6/3 bis in ein paar Jahren umgesetzt werden wird, was wiederum für den Schulraumbedarf der einzelnen Schulen Konsequenzen haben wird. Und in Arlesheim und Münchenstein wird man sich nun bald mit der organisatorischen Zusammenführung der beiden heutigen Sekundarschulen befassen: In diesem Zusammenhang wird ein neuer Sekundarschulrat sowie eine neue Schulleitung zu wählen sein.


Basisstufe als pièce de résistance

3. März 2009

Heute wieder in der lokalen Presse: die im Bildungsraum Nordwestschweiz vorgesehenen altersdurchmischten Klassen auf der bisherigen Kindergarten- und Primarschulstufe. Viele Elemente von HarmoS und des Bildungsraums Nordwestschweiz dürften bei uns in der Gegend unbestritten sein, aber die geplante Basisstufe wird zu reden geben, zumal die Lehrerschaft das Modell (zumindest offiziell) ablehnt. Ich bin sehr gespannt auf die politische Diskussion nach Abschluss der Vernehmlassung


Bildungsraum Nordwestschweiz

16. Dezember 2008

bildungsraumHeute wurde mittels einer Medienmitteilung die Vernehmlassung zum Bildungsraum Nordwestschweiz eröffnet. In einer Kurzfassung des Berichts zur Vernehmlassung sind die wesentlichen Eckpunkte der Vorlage dargelegt. Grossmehrheitlich sind die von den Regierungen der Kantone AG, BL, BS und SO vorgeschlagenen Massnahmen zu begrüssen. Einzig bei der Sekundarstufe I macht weiterhin jeder Kanton, was er will (Seite 8 der Kurzfassung). Es ist zu hoffen, dass dies nach der Vernehmlassung noch korrigiert werden kann.


Schulbesuch am „Tagesaufenthaltsort“: Regierungsrat beschliesst Lockerung

3. Dezember 2008

Ab dem kommenden Schuljahr wird es Kindergarten- und Primarschülern leichter gemacht, anderswo als in ihrer eigentlichen Wohngemeinde die Schule zu besuchen. Dies entschied der Regierungsrat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2008. Wird ein Kind nicht in seiner Wohnortgemeinde, sondern am so genannten Tagesaufenthaltsort von einer befreundeten Familie, von den Grosseltern, einem Tagesheim oder einer Tagesfamilie betreut, so durfte es bis anhin die Schule in dieser Gemeinde nur besuchen, wenn es sich mindestens an fünf Vormittagen und mehreren Nachmittagen an diesem Ort aufhielt.

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Regierungsgebäude Liestal, Foto Felix Gysin

 

Neu wird nur noch ein Aufenthalt von mindestens der Hälfte der Arbeitswoche verlangt. Präzisiert wurde auch die Zuständigkeit für die Genehmigung des Schulbesuchs: dafür ist die Schulleitung der Tagesaufenthaltsgemeinde bereits unter geltendem Recht  zuständig – und nicht der Gemeinderat, wie es teilweise zur Zeit noch gelebt werde.

Vehement dagegen gewehrt hatte sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). 

Die neue Regelung soll erwerbstätigen Erziehungsberechtigen – insbesondere Müttern – zugute kommen, die einen Teil der Tagesbetreuung ihrer Kinder gerne selber übernehmen und deshalb Teilzeit arbeiten. Sie benötigen eine familienergänzende Betreuung oft nur an drei bis vier Tagen pro Woche und gelegentlich auch nur eine Vormittags- und gar keine Nachmittagsbetreuung. 


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