Schulrat als Aufsichtsbehörde

Es ist in den vergangenen Wochen einiges geschrieben worden über die Tätigkeiten des Schulrats. Eine zentrale Aufgabe des Schulrats ist bisher allerdings zu kurz gekommen: Der Schulrat ist Anstellungsbehörde und vorgesetzte Stelle der Schulleitungen.
Für die neue Sekundarschule Arlesheim-Münchenstein muss in naher Zukunft eine neue Schulleitung angestellt werden. Eine Schulleitung hat ausserordentlich anspruchsvolle und vielschichtige Aufgaben, in vielerlei Hinsicht vergleichbar mit denjenigen einer Geschäftsleitung in einem Unternehmen. Das entsprechende Auswahlverfahren ist deshalb mit grösstmöglicher Sorgfalt und Professionalität durchzuführen. Aber auch nach der Anstellung hat der Schulrat die Aufgabe, die Schulleitung zu beraten und deren Arbeit regelmässig im Rahmen von Mitarbeitergesprächen zu beurteilen. Hierbei ist es ausserordentlich hilfreich, wenn dem Schulrat auch „branchenfremde“ Personen mit Führungserfahrung aus ihrer beruflichen Tätigkeit angehören.
Als Mitglied des Schulrates würde ich sehr gerne meinen Beitrag dazu leisten, unsere Schulleitungen bei ihrer äusserst wichtigen Aufgabe kritisch und konstruktiv zu begleiten. Ich freue mich deshalb sehr auf Ihre Stimme am 7. März!

Markus Eigenmann, Kandidat für den Schulrat Arlesheim

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