Zwei Themen beherrschen seit ein paar Tagen die Berichterstattung der Medien im Bereich Schule und Bildung: Einerseits werden gewisse Rechtschreibregeln ab 01.08.2009 notenwirksam. An dieser Stelle wollen wir nicht näher darauf eingehen; stellvertretend für viele weitere Beiträge verlinken wir zwei Berichte der NZZ:
Ein anderes Thema wird die Schulbeteiligten in den kommenden Wochen vermutlich mehr beschäftigen: Die pandemische Grippe H1N1 (“Schweinegrippe”). Das Bundesamt für Gesundheit informiert die Bevölkerung auf einer eigenen Website; Unternehmen sind angehalten, eigene Pandemiestäbe zu bilden und Pandemiepläne zu erarbeiten. Die kantonalen Schulbehörden agieren in typisch schweizerischer Manier unterschiedlich. Dabei spielen Schulen für die Ausbreitung des Virus eine nicht unerhebliche Rolle. Ein kohärenteres Auftreten der Schulbehörden wäre hier wünschenswert.
In Arlesheim haben die Schulen die Eltern bisher noch nicht über die Situation orientiert. Auf der Website der Sekundarschule findet sich immerhin schon der Brief von Regierungsrat Urs Wüthrich an die Erziehungsberechtigten. Wir nehmen an, dass dieser bei Schulbeginn in den Klassen verteilt wird. Wichtigste Erkenntnis: In Baselland gilt die Regel, dass bei einer Erkrankung eines Kindes an der pandemischen Grippe H1N1 auch die Geschwister zuhause bleiben müssen.

23. August 2009 um 16:03 |
In der BaZ vom 11.08.2009 hat der Bildungsdirektor das mit den Geschwistern erkrankter Kinder widerrufen. Weiss jemand, was nun eigentlich gilt?